Rechtschutzversicherung und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung einschalten möchten, hole ich gerne die Kostendeckungszusage für Sie ein.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Gerichts- und Anwaltskosten für den Prozess aufzubringen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dafür müssen bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein, die ich gerne für Sie prüfe.

 

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