Wie kann der Mieter gekündigt werden? Wie kann sich der Mieter gegen die Kündigung des Vermieters wehren? Darf die Miete erhöht werden? Muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen?
Das Mietrecht regelt Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Mietverträge, insbesondere solche, die Anmietung von Wohn- und Gewerberaum zum Gegenstand haben, sind oft Anlass für Streitigkeiten. Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich auf dem Gebiet des Miet- und Pachtrechtes.
Im Arbeitsrecht treffen die oft gegenteiligen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufeinander, was naturgemäß zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten führt.
Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts. Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Hier sind insbesondere folgende Punkte streitanfällig: Zustandekommen des Arbeitsvertrages, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Festlegung von Arbeitszeiten, Lohn- und Gehaltsansprüche, Zeugniserstellung. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft Bereiche, in denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Gruppen auftreten, Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht.
Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind vor allem Europarecht, Arbeitsvölkerrecht, Grundgesetz, Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge, Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Im Mittelpunkt des Arbeitsrechts steht der Arbeitsvertrag als privatrechtlicher Vertrag, nach dem sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts verpflichtet. Oft werden die einzelnen Vertragspunkte nicht individuell ausgehandelt, sondern Verträge werden anhand vorformulierter Vertragsbedingungen geschlossen, womit der Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB eröffnet wird.
Arbeitsrechtlichen Pflichten können sich aus der Gesamtzusage des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern ergeben – einer einseitigen Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers, die die Arbeitnehmer begünstigt, z.B. Sondervergütungen, Personalrabatt etc.
Gewohnheitsrechtlich anerkannt ist das Institut der betrieblichen Übung, die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zum Gegenstand hat und einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers erkennen lässt.
Das Sozialrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsnormen, die darauf abzielen, den Schutz und die Unterstützung von Menschen in verschiedenen Lebensbereichen zu gewährleisten.
Es bezieht sich auf Angelegenheiten wie Arbeitslosigkeit, Renten, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Behindertenrecht und vieles mehr.
Im Sozialrecht kann ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Behörden und Versicherungen helfen. Mein Ziel ist es, Ihnen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen und Ihre Rechte zu verteidigen.
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Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht gehört zum großen Rechtsgebiet „Zivilrecht“. Es hat die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander zum Gegenstand. Der Unterabschnitt das „allgemeine Zivilrecht“ beschäftigt sich vor allem mit Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Alltag des Bürgers und mit den Problemen des allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches, z.B. Vertragsschluss, Vertretung, arglistige Täuschung, Anfechtung, Schadensersatzansprüche, AGB-Kontrolle, Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Im Alltag schließen wir zahlreiche Verträge ab, auch wenn uns dies nicht immer bewusst ist. Nur im Streitfall kommt es darauf an, ob und mit welchem Inhalt ein Vertrag geschlossen wurde. Verträge können mündlich, konkludent oder schriftlich geschlossen werden, wenn nicht eine besondere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. So ist zum Beispiel für den Erwerb eines Grundstücks die notarielle Beurkundung notwendig.
Eine Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages ist die Einigung der Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile: die Parteien, der Gegenstand des Vertrages (z.B. die Kaufsache beim Kaufvertrag oder eine bestimmte Dienstleistung beim Dienstvertrag) und die Gegenleistung.
Verträge können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Gründe für die Anfechtung können folgende sein: Irrtum einer Partei über den Inhalt einer Willenserklärung; Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person oder einer Sache; arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung einer Partei beim Abschluss des Vertrages; wenn eine Partei eine Erklärung dieses Inhalts nicht abgeben wollte.
Ein zunächst wirksam zustande gekommener Vertrag kann in gesetzlich geregelten Fällen mit Rückwirkung widerrufen werden. Widerruf von Verbraucherverträgen ist in § 355 BGB in Verbindung mit §§ 312b ff. BGB geregelt. Nach dem wirksamen Widerruf entsteht ein Anspruch auf Rückgewähr der empfangenen Leistungen.